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„Erstattung von Maßnahmen zur Tabakentwöhnung, damit Raucherinnen und Raucher leichter aufhören können“

Warum ist das sinnvoll?

70% der Raucher geben den Wunsch an, lieber Nichtraucher zu sein, jedoch schaffen es nur ca. 7%, alleine aufzuhören. Mit Unterstützung könnte dieser Anteil auf 30% steigen.1 Gescheiterte Aufhörversuche gehen dabei oft mit einem großen Leidensdruck einher. Die Akzeptanz der Maßnahmen zur Tabakentwöhnung ist niedrig und die Finanzierung aus eigener Tasche überfordert viele Patienten aus einkommensschwachen Schichten. Raucher nutzen die Entwöhnungsangebote besser, wenn die Kosten durch die Krankenversicherung übernommen werden.2

Die Wirksamkeit der beiden in Deutschland zur Rauchentwöhnung zugelassenen Medikamente Bupropion und Vareniclin ist durch Studien belegt. Am weitesten verbreitet ist die Nikotinersatztherapie (NET) mittels Nikotinpflastern oder -kaugummis, sie wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Die Abstinenzrate bei einer Therapie mit NET ist in etwa doppelt so hoch wie bei Placebo.3

Nikotinabhängigkeit ist nach der ICD-10- Klassifikation der WHO als Krankheit gelistet (F17.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak) und somit vergleichbar beispielsweise mit der Alkohol- und Opiatabhängigkeit.4

Wie ist der Stand in der deutschen Gesetzgebung?

Als „Arzneimittel […], bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht“ (SGB V §34, Abs.1, Satz 8) sind Medikamente zur Rauchentwöhnung gesetzlich ausdrücklich von der Kostenübernahme durch gesetzliche Kassen ausgeschlossen. Ohne eine Gesetzesänderung durch den deutschen Bundestag ist es somit den gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich, Kosten zu erstatten. Eine solche Gesetzesänderung ist jedoch momentan nicht absehbar.5

Für die medikamentöse Therapie anderer Suchterkrankungen (Alkohol, Opiate etc.) gilt diese Ausschlussklausel nicht.

Wie ist der Stand in der internationalen Gesetzgebung?

In den Niederlanden wird die Nikotinersatztherapie seit 2011 erstattet, wenn sie mit einer Verhaltenstherapie kombiniert ist. In Frankreich werden einmalig Kosten bis zu 50€ erstattet. In der Schweiz wurden Medikamente zur Rauchentwöhnung 2012 in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen.6

Literatur:

  1. Kahnert S. Dr. Martina Pötschke-Langer Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg Stabsstelle Krebsprävention und WHO Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle m.poetschke-langer@dkfz.de www.tabakkontrolle.de.
  2. Michael C. Fiore et al. Preventing 3 Million Premature Deaths and Helping 5 Million Smokers Quit: A National Action Plan for Tobacco Cessation. American Journal of Public Health. 2004.
  3. Laven A. Ausbruch aus der Nikotinsucht. Pharmazeutische Zeitung online.
  4. WHO. ICD-10. www.icd-code.de/icd/code/f17.2.html. Accessed January 17, 2017.
  5. SGB V §34, Abs.1, Satz 8.
  6. ÄrzteZeitung. Rauchentwöhnung: Andere Länder erstatten Pflaster und Kaugummi. Aerztezeitung online.

Autor: Benedikt Gaim (Regensburg)

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